Die EU-Regelungen verlangen, dass in der Europäischen Union sämtliche seit dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, die unter die Verordnung (EU) 165/2014 fallen, mit einem "intelligenten Fahrtschreiber" der Version 1 ausgerüstet sind (GEN2 V1).
Ab dem 21. August 2023 muss bei neu zugelassenen Fahrzeugen ein intelligenter Fahrtschreiber der Version 2 (GEN2 V2) eingebaut sein.
Neuerungen von Fahrtschreibern der GEN2 V2 gegenüber GEN2 V1
- Der intelligente Fahrtschreiber verfügt über die Möglichkeit, die Signale des globalen Navigationssatellitensystems (GNSS) auf ihre Echtheit zu überprüfen. Der Fahrtschreiber erfasst automatisch die Fahrzeugposition das Aufenthaltsland zu Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie nach jeweils 3 aktiven Fahrstunden.
- Der Fahrtschreiber verwendet für Fernabfragen die sichere Funkübertragung DSRC und bietet auf diese Schnittstelle neu auch Informationen zu Lenkzeitüberschreitungen. Diese Technologie ermöglichst es den Kontrollbehörden, zwecks Vorselektion bei Strassenkontrollen, Daten aus dem Fahrtschreiber zu prüfen, ohne das Fahrzeug anhalten zu müssen.
- Grenzübertritte werden automatisch aufgezeichnet, was den Kontrollbehörden hilft, die Angaben betreffend Fahrstrecke überprüfen zu können.
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